Auswirkungen des Coronavirus
Informationen und Unterstützung für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

- Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10.CoBeVO) Vom 24. Juni 2020
- Die Webseite gibt einen schönen Überblick über die aktuell in der Erprobung/Entwicklung befindlichen Impfstoffe:
https://vac-lshtm.shinyapps.io/ncov_vaccine_landscape/ - Einen guten Überblick über die Lockerungen der einzelnen Bundesländer findet man hier: https://www.tagesschau.de/inland/coronakrise-lockerungen-laender-103.html
- Studenten, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, können Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses hier beantragen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
- Die Corona-Warn-App steht für Android und IOS zum Download:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Corona-Soforthilfen fließen zu oft noch nicht richtig
Der Bund stellt viel Geld zu Verfügung, um kleine du mittlere Unternehmen in der Krise zu unterstützen. Die Vergabe und Auszahlung läuft über die Bundesländer – und das klappt in vielen Ländern auch ausgezeichnet.
Aus Rheinland-Pfalz mehren sich allerdings die Berichte, dass es erhebliche Probleme und Verzögerungen zu verzeichnen gibt. Und das, obwohl doch gerade viel kleine Unternehmen so dringend auf Liquidität angewiesen sind.
Das Antragsverfahren sei im Vergleich zu anderen Bundesländern zu kompliziert, die Auszahlung dauere zu lange, die Beratung sei nicht zufriedenstellend oder es gäbe nicht einmal eine Eingangsbestätigung: Das alles sind Dinge, die uns Unternehmerinnen und Unternehmer berichten.
Haben Sie auch einen Antrag auf Soforthilfe gestellt? Wie sind Ihre Erfahrungen?
Schreiben Sie uns: 📧 corona@cdu-fraktion-rlp.de
Bund und Länder haben einen Beschluss zum weiteren Vorgehen in der Pandemie gefasst. Neben einer Lockerung der Kontaktbeschränkung auf Personen zweier Haushalte ist eine Infektionsquote genannt, ab der erneut strengere Maßnahmen gefasst werden sollen. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen je Landkreis oder kreisfreien Städten sollen Beschränkungskonzepte gelten. Die Ausgestaltung derselben obliegt den Ländern: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1750986/fc61b6eb1fc1d398d66cfea79b565129/2020-05-06-mpk-beschluss-data.pdf
Zur Entlastung der Gesundheitshotlines gibt CovApp der Charité – auf der Website können Sie (anonym) verschiedene Fragen zu aktuellen Symptomen, Kontakten und Vorerkrankungen beantworten und erhalten gut verständliche, auf Ihre Situation zugeschnittene, Handlungsempfehlungen: https://covapp.charite.de
Einen recht guten Überblick zum aktuellen Erkenntnisstand zu CoViD-19 gibt dieser Artikel der Pharmazeutischen Zeitung: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/der-ganze-koerper-ist-betroffen-117336/
- Maßnahmenpaket
Die große Koalition tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14
- Kurzarbeitergeld
Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.
Ansprechpartner: Ihre örtliche Agentur für Arbeit
Hotline: 0800 45555 20
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
- Steuern
In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche_node.html
Als mögliche Maßnahmen können beispielweise in Betracht kommen: Herabsetzen der Vorauszahlungen, Stundung bestehender Steuerforderungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen
Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrsteuer, finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html
- Liquiditätshilfen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html#unterstuetzung
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515
KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hotline KfW: 0800 539 9001
- Exportwirtschaft
Exportkreditgarantien:
https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 99, Service: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 00, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
Ausfuhrgenehmigungen:
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
- Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf den Seiten der Bildungsministerien der Länder.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html
- Allgemeine Infos
Hotlines für Unternehmen
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:: Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187, E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Informationen für Tourismusbranche
über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes:
https://corona-navigator.de/
Historie / Updates
15. Mai 2020
Siebente Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (7. CoBeLVO) vom 15. Mai 2020

27. April 2020
Maskenpflicht ab 27. April 2020
Was Sie jetzt zur Maskenpflicht wissen müssen!Wer muss eine Maske tragen und an welchen Orten? Wird die Masken-Pflicht kontrolliert? Wo bekomme ich eine Maske her? In Rheinland-Pfalz gilt ab kommender Woche eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Geschäften.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/faq-masken-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

24. April 2020
Der Koalitionsausschuss im Bund hat sich in einem Treffen auf weitere Maßnahmen verständigt, die gut, richtig und nötig sind. Hier die Ergebnisse in Kürze:
Arbeitslosengeld wird verlängert um drei Monate, für die Menschen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

24. April 2020
Der Koalitionsausschuss im Bund hat sich in einem Treffen auf weitere Maßnahmen verständigt, die gut, richtig und nötig sind. Hier die Ergebnisse in Kürze:
Kurzarbeitergeld wird stufenweise angehoben auf bis zu 87 Prozent, Regelung gilt bis Ende des Jahres. (Bedingung: Verkürzung der Arbeitszeit von mind. 50 Prozent).

24. April 2020
Der Koalitionsausschuss im Bund hat sich in einem Treffen auf weitere Maßnahmen verständigt, die gut, richtig und nötig sind. Hier die Ergebnisse in Kürze:
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31.12.2020 erhöht, indem die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens geöffnet wird.

24. April 2020
Der Koalitionsausschuss im Bund hat sich in einem Treffen auf weitere Maßnahmen verständigt, die gut, richtig und nötig sind. Hier die Ergebnisse in Kürze:
Bund gibt 500 Mio. Euro für die Schulen und Schüler, um diese im digitalen Unterricht zu unterstützen. Ein Sofortausstattungsprogramm ist geplant, sodass bedürftige Schüler mit einem Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung von Endgeräten finanziell unterstützt werden. Auch die Ausstattung der Schule soll gefördert werden.

24. April 2020
Der Koalitionsausschuss im Bund hat sich in einem Treffen auf weitere Maßnahmen verständigt, die gut, richtig und nötig sind. Hier die Ergebnisse in Kürze:
Für kleine und mittelständische Unternehmen wird die pauschalisierte Herabsetzung bereits für 2019 geleistete Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste in 2020 ermöglicht (Verlustverrechnung).

24. April 2020
Der Koalitionsausschuss im Bund hat sich in einem Treffen auf weitere Maßnahmen verständigt, die gut, richtig und nötig sind. Hier die Ergebnisse in Kürze:
Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

20. April 2020
Da in der Allgemeinverfügungen des Landes pauschal eine Schließung der Sportstätten festgelegt wurde und der Vereinsbetrieb untersagt wird, sehen viele Sportvereine keine andere Möglichkeit, als ihren Betrieb einzustellen oder den Saisonstart auf unbestimmte Zeit zu verschieben.Dieses verallgemeinerte Verbot wird heute für einige Individualsportarten abgemildert und so Bewegung auch in Zeiten der Einschränkung, vorrangig bei Outdoor-Sportarten, möglich werden.
Wörtlich heißt es in der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung: Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder
zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt.Das ist ein erster Schritt zurück zu einem normalen Vereinsleben für einige Vereine. Wichtig ist, dass wir uns alle weiterhin an die Abstandsregeln, Kontaktbeschränkung und Hygieneregeln halten, um die Verbreitung des Virus weiterhin einzudämmen.

17. April 2020
Neue Landesverordnung regelt Lockerungen für die Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz!
Die Landesregierung wird die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und –chefinnen der Länder heute in einer Verordnung umsetzen. Sie gelten dann ab Montag, den 20. April. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen.
Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen. Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden. Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen ,Spielplätze bleiben geschlossen.Alles, was Sie bisher tun durften, bleibt auch weiterhin erlaubt.

15. April 2020
Corona-Update +++ Neue Maßnahmen von Bund & Ländern +++Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben heute neue Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Ziel ist es, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern. Hier finden Sie alle Maßnahmen für Rheinland-Pfalz im Überblick https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/bund-und-laender-beschliessen-lockerungen-menschen-weiterhin-so-gut-wie-moeglich-vor-infektion-schuetz/

15. April 2020
Bei einer möglichen Lockerung der Corona-bedingten Beschränkungen müssen insbesondere die kleinen Geschäfte und Läden in den Blick genommen werden. Denn gerade auch diese sind wichtig für die heimische Wirtschaftsstruktur. Sie müssen bei allen Überlegungen zur Lockerung der gegenwärtig geltenden Beschränkungen für die Wirtschaft Vorrang haben. Sie leiden in besonderem Maße unter den Schließungen und haben ein hohes Insolvenzrisiko. Voraussetzung ist natürlich, dass über die Deckung des für den medizinischen Bereich zwingend notwendigen Bedarfs auch hier eine ausreichende Zahl an Schutzmasken zur Verfügung steht. Da das Aufgabe der Landesregierung ist, muss sie die entsprechende Versorgung sicherstellen.

14. April 2020
Sportvereinen und kulturellen Vereinen jetzt schnell den Rücken stärken Die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Jessica Weller und Michael Wäschenbach unterstützen die Forderung der CDU-Landtagsfraktion nach Schaffung eines Hilfsprogramms für gemeinnützige Sportvereine und Vereine aus dem Kulturbereich im weiteren Sinne, denen aufgrund der Corona-Krise existenzbedrohende finanzielle Engpässe entstanden sind. Hier sei die Landesregierung gefordert.